AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Barbarotto Fahrzeugbau GmbH
(Stand 01.12.2024)

Diese AGB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Barbarotto Fahrzeugbau GmbH (nachfolgend BARBAROTTO) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Besteller) für Erbringung von Leistungen im Bereich Fahrzeugbau wie auch Verkauf und allen damit in Zusammenhang stehenden Leistungen. Sie stellen einen Rahmenvertrag dar für sämtliche Vertragsabschlüsse und haben Verbindlichkeit bis zu ihrem Widerruf.


1. Angebot und Vertragsabschluss

1.1. Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von BARBAROTTO erfolgen ausschliesslich auf Grundlage der vorliegenden AGB. Mit der Bestellung der Ware oder Leistung gelten diese als angenommen. Die AGB gelten insbesondere auch für alle künftigen Bestellungen des Bestellers, unabhängig davon, ob sie bei den künftigen Beststellungen vereinbart wurden.

1.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn BARBAROTTO eine schriftliche, telefonische oder persönliche Bestellung vorbehaltlos annimmt.

1.3. Mündliche Zusicherungen von BARBAROTTO haben nur Gültigkeit, wenn sie durch diese schriftlich mit Unterschrift bestätigt worden sind.

1.4. BARBAROTTO ist an die AGB des Bestellers nur insoweit gebunden, als sie mit ihren eigenen übereinstimmen oder als sie ihnen schriftlich zugestimmt hat. Abweichende Bedingungen des Bestellers, welche BARBAROTTO nicht ausdrücklich und schriftlich anerkennt, sind für sie unverbindlich.


2. Technische Unterlagen

2.1. Prospekte, Kataloge etc. sind ohne anderweitige Vereinbarung nicht verbindlich. Angaben in technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich zugesichert sind.

2.2. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Abweichungen in Ausführung, Massen und Gewichten der Ware gegenüber in Prospekten oder in sonstigen Verkaufsunterlagen enthaltenen Angaben oder gegenüber früheren Lieferungen sind nicht relevant, wenn der Verwendungszweck der Ware nicht erheblich eingeschränkt ist.

2.3. Insbesondere bei Neukonstruktionen oder Sonderausführungen ist die endgültige Ausführungsmöglichkeit ausdrücklich vorbehalten.


3. Zahlungsbedingungen

3.1. Zahlungen sind innert der auf der Rechnung genannten Frist bzw. spätestens an dem auf der Rechnung genannten Kalendertrag netto und direkt an BARBAROTTO zu leisten. Abzüge sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.

3.2. Sämtliche Zahlungstermine gelten als Verfallstermine. Bei Verzug schuldet der Besteller – ohne Mahnung durch BARBAROTTO – vom Zeitpunkt der Fälligkeit an Verzugszinsen in der Höhe von 5 % pro Jahr. Für die zweite Mahnung und für jede weitere Mahnung wird eine Mahngebühr von je CHF 20.00 erhoben.

3.3. Das Fehlen unwesentlicher Teile aus der Bestellung oder die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber BARBAROTTO berechtigen den Besteller nicht zum Aufschub fälliger Zahlungen.

3.4. Bei Annahmeverzug des Bestellers wird der gesamte Preis bzw. der Restpreis sofort zur Zahlung fällig.

3.5. Werden die Anzahlung oder die bei Vertragsabschluss zu stellenden Sicherheiten nicht vertragsgemäss geleistet, ist BARBAROTTO berechtigt, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen.

3.6. Kommt der Besteller mit einer Zahlung in Verzug und begleicht er den Ausstand nicht innert 10 Tagen nach nochmaliger Aufforderung, so ist BARBAROTTO nach freier Wahl und ohne in Bezug auf die Ausübung des Wahlrechts an eine Frist gebunden zu sein berechtigt: entweder unverzüglich die Bezahlung des Preises bzw. der allenfalls noch ausstehenden Anzahlung und aller noch ausstehenden Raten nebst Verzugszins ohne Abzug eines Diskonts zu fordern, oder vom Vertrag zurückzutreten und im Falle eines Kaufvertrages ihr Eigentum gemäss dem vereinbarten
Eigentumsvorbehalt heraus zu verlangen. Diesfalls hat der Besteller die Kaufsache unverzüglich und auf eigene Kosten zurückzugeben. Dieses Recht steht BARBAROTTO auch dann noch zu, wenn der Besteller den von BARBAROTTO geforderten Preis bzw. die ausstehende Anzahlung und Raten nicht innerhalb der Nachfrist von weiteren 10 Tagen bezahlt.


4. Lieferbedingungen

4.1. Erfüllungsort ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz von BARBAROTTO in Bischofszell.

4.2. Versand und Transport erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Allenfalls anfallende Zollabgaben sind vom Besteller zu tragen.

4.3. Die Lieferung erfolgt nach Möglichkeit auf den vom Besteller gewünschten Termin. Mitgeteilte bzw. vereinbarte Lieferfristen und -termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche BARBAROTTO nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten, nachträglich vom Besteller verlangte Änderungen usw.), verlängert sich der Liefertermin angemessen. Durch Mitarbeiter des Bestellers oder von diesem beauftragte Dritte unterzeichnete Lieferscheine gelten als Bestätigung der Lieferung und sind für den Besteller verbindlich.

4.4. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zum Annahmeverzug, noch zur Forderung einer Verzugsentschädigung.

4.5. Wenn infolge nicht von BARBAROTTO beeinflussbarer Ereignisse Lieferungen und Leistungen auf absehbare Zeit unmöglich sind, ist BARBAROTTO berechtigt, unter Benachrichtigung des Bestellers ohne Schadenersatzfolgen vom Vertrag zurückzutreten.

4.6. Wurde der Besteller verständigt, dass die bestellte Ware oder Leistung versand- bzw. abholbereit sei, so ist dieser verpflichtet, die Ware bzw. Leistung innerhalb von 5 Werktagen ab Mitteilung abzuholen resp. liefern zu lassen. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Besteller in Annahmeverzug. Bei Annahmeverzug ist der Besteller verpflichtet, den BARBAROTTO dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. BARBAROTTO ist diesfalls berechtigt, die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu hinterlegen, bei sich unter Verrechnung einer angemessenen Lagergebühr einzulagern oder vom Vertrag unter Ersatz des dadurch BARBAROTTO entstandenen Schadens durch den Besteller zurückzutreten. Annahmeverzug liegt insbesondere auch dann vor, wenn sich der Besteller wegen Lieferverzögerungen unberechtigterweise weigert, die Lieferung anzunehmen. Auch wenn BARBAROTTO die Ware hinterlegt oder bei sich einlagert, ist BARBAROTTO jederzeit ohne weitere Mahnung oder Nachfristansetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Ersatz des dadurch BARBAROTTO entstandenen Schadens zu fordern.


5. Gefahrenübergang

5.1. Die Gefahr für den Liefergegenstand geht mit dem Abgang der Lieferung bei BARBAROTTO auf den Besteller über.


6. Mängelrüge

6.1. Der Besteller hat Ware und Leistungen umgehend nach Erhalt und Ausführung zu prüfen.

6.2. Allfällige Mängel hat er BARBAROTTO innert 3 Tagen schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.


7. Sachgewährleistung

7.1. BARBAROTTO leistet dem Besteller bei rechtzeitiger Prüfung und Anzeige nach Ziff. 6 Sachgewährleistung für 12 Monate ab Abgang der Lieferung bei BARBAROTTO. Für besondere Eigenschaften von Produkten und Leistungen wird nur gehaftet, wenn dies von BARBAROTTO schriftlich zugesichert wurde. Produktionsoder materialbedingte Abweichungen geben keinen Anspruch auf Sachgewährleistung. Die Gewährleistung
erlischt im Übrigen sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung von BARBAROTTO der Besteller selbst oder eine von ihm ermächtigte Person Änderungen oder Reparaturen an den Waren und Leistungen vornimmt.

7.2. Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Teile von Drittanbietern eingebaut werden. Es besteht keine Haftung für eingebaute Teile von Drittanbietern oder wenn eingebaute Teile von Drittanbietern einen Mangel oder Schaden verursachen oder die Funktionalität beeinträchtigen.

7.3. Für gebrauchte Gegenstände (Occasionen) wird jegliche Sachgewährleistung wegbedungen, es sei denn, es sei ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

7.4. Die Sachgewährleistung beschränkt sich nach Wahl von BARBAROTTO auf Nachbesserung oder Ersatz der mangelhaften Materialteile. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers, insbesondere solche auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

7.5. Ersetzte Materialteile werden Eigentum von BARBAROTTO.

7.6. Durch Nachbesserungsarbeiten oder Ersatzlieferungen erfährt die Frist nach Ziff. 7.1 keine Verlängerung oder Erneuerung. Für die nachgebesserten oder ersetzten Teile gilt die Gewährleistungsfrist der ursprünglichen Lieferung.

7.7. BARBAROTTO ist berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, solange der Besteller seinen Verpflichtungen ihr gegenüber nicht uneingeschränkt nachgekommen ist.

7.8. BARBAROTTO lehnt jede Sachgewährleistung ab für Schäden, die auf normalen Verschleiss, unsachgemässe oder gewaltsame Behandlung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Bedienung und Wartung der Objekte, Verwendung ungeeigneter Materialien, Unfälle oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.


8. Eigentumsvorbehalt bei Kaufvertrag

8.1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive Zinsen und allfälliger weiterer Kosten bleibt BARBAROTTO Eigentümerin der Kaufsache. Der Besteller ist verpflichtet, einen allfälligen Vermieter, in dessen Räumlichkeiten er die Kaufsache unterbringt, vor deren Unterbringung auf den Eigentumsvorbehalt schriftlich hinzuweisen.

8.2. Der Besteller ermächtigt BARBAROTTO, den Eigentumsvorbehalt beim zuständigen Registeramt eintragen zu lassen, ohne dass es der Mitwirkung des Bestellers bedürfen würde.

8.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Zinsen und Kosten darf der Besteller die Kaufsache weder veräussern noch verpfänden, ausleihen oder vermieten. Der Besteller verpflichtet sich ferner, die Kaufsache nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BARBAROTTO aus dem Gebiet der Schweiz zu entfernen. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arrestierung hat der Besteller auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und überdies unverzüglich, wenn immer möglich noch vor der entsprechenden Massnahme, schriftlich BARBAROTTO zu benachrichtigen.

8.4. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums von BARBAROTTO erforderlich sind, auf eigene Kosten mitzuwirken.

8.5. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache während der Dauer des Eigentumsvorbehalts auf eigene Kosten und zu Gunsten von BARBAROTTO gegen alle in Betracht kommenden Risiken zu versichern. Auf Verlangen hat der Besteller einen entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen. Kommt der Besteller dieser Aufforderung nicht nach, so ist BARBAROTTO berechtigt, zu ihren Gunsten und auf Kosten des Bestellers eine Versicherung abzuschliessen.

8.6. Tritt BARBAROTTO im Falle eines Zahlungsverzuges vom Vertrag zurück und beruft sie sich auf den Eigentumsvorbehalt, so ist BARBAROTTO verpflichtet, die geleisteten Kaufpreisraten und die Anzahlung dem Besteller rückzuvergüten. Im Gegenzug hat der Besteller BARBAROTTO für jeden angefangenen Monat seit Lieferung der Kaufsache bis zu deren Rückgabe eine Entschädigung für die Benützung der Kaufsache und deren Abnutzung von 4% des Kaufpreises (netto ohne MWST; bei Abzahlungsverträgen inkl. Teilzahlungszuschlag) zuzüglich MWST, maximal aber den vereinbarten Gesamtkaufpreis, zu bezahlen. Im Weiteren hat der Besteller diesfalls für die Kosten des Rücktransportes aufzukommen. Zudem hat der Besteller für einen allfälligen Schaden durch unsachgemässen Unterhalt oder Gebrauch der Kaufsache bzw. ausserordentliche Abnützung (übermässige Wertverminderung) aufzukommen und BARBAROTTO sämtliche Kosten für die Durchsetzung ihrer Ansprüche (insbesondere Inkasso-, Anwalts-, Betreibungs- und Gerichtskosten sowie allfällige von BARBAROTTO finanzierte Kosten für die Rückführung der Kaufsache) zu entschädigen.
Schliesslich hat der Besteller für diejenigen Teile der Kaufsache, die nicht an BARBAROTTO rückgeführt werden, Ersatz (unter Grundlage des vertraglichen Kaufpreises) zu leisten.


9. Abtretungs- und Verrechnungsverbot

9.1. Der Besteller ist nicht berechtigt, Ansprüche von BARBAROTTO mit eigenen Ansprüchen gegenüber BARBAROTTO zu verrechnen, es sei denn, BARBAROTTO habe der Verrechnung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

9.2. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis mit BARBAROTTO an Dritte ist dem Besteller untersagt.


10. Ausschluss weiterer Haftung

10.1. Alle Ansprüche des Bestellers – ausser den in diesen Bedingungen ausdrücklich genannten –, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere irgendwelche nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden
sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.


11. Änderungen und Verbindlichkeit

11.1. BARBAROTTO behält sich jederzeit Änderungen der AGB vor. Diese werden dem Besteller mit Brief, E-Mail oder Fax bekannt gegeben und gelten ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.


12. Urheberschutz

12.1. Entwürfe, Zeichnungen usw. die von BARBAROTTO ausgearbeitet wurden, bleiben deren uneingeschränktes Eigentum. Sie dürfen ohne deren Genehmigung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

12.2. Der Nachbau einer Ware, auch ausschliesslich für den eigenen Bedarf, zieht eine strafrechtliche Verfolgung nach sich.


13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Alle Rechtsbeziehungen des Bestellers mit BARBAROTTO unterstehen schweizerischen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten sowie Betreibungsort, letzterer jedoch nur für Besteller mit ausländischem Wohnsitz (Art. 50 Abs. 2 SchKG), ist der Sitz von BARBAROTTO in Bischofszell. BARBAROTTO ist indessen berechtigt, den Besteller beim zuständigen Gericht von dessen Geschäfts- oder Wohnsitz oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.